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   LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,31064
LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14 (https://dejure.org/2014,31064)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25.09.2014 - L 6 U 2085/14 (https://dejure.org/2014,31064)
LSG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 25. September 2014 - L 6 U 2085/14 (https://dejure.org/2014,31064)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Klassenfahrt - sachlicher Zusammenhang - organisatorischer Verantwortungsbereich der Schule - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - gemeinsame Feier auf einem Zimmer - individuelle Bequemlichkeit - ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung eines Unfallereignisses während einer Klassenfahrt als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Keine Gefährdung aufgrund typischen Gruppenverhaltens beim Klettern auf das Dach einer Jugendherberge

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 2 Abs 1 Nr 8 Buchst b SGB 7, § 8 Abs 1 S 1 SGB 7
    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Klassenfahrt - sachlicher Zusammenhang - organisatorischer Verantwortungsbereich der Schule - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - gemeinsame Feier auf einem Zimmer - individuelle Bequemlichkeit - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anerkennung eines Unfallereignisses während einer Klassenfahrt als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Keine Gefährdung aufgrund typischen Gruppenverhaltens beim Klettern auf das Dach einer Jugendherberge

  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines Unfallereignisses während einer Klassenfahrt als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung; Keine Gefährdung aufgrund typischen Gruppenverhaltens beim Klettern auf das Dach einer Jugendherberge

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unfallversicherung - Sturz vom Dach einer Jugendherberge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anerkennung eines Unfallereignisses während einer Klassenfahrt als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Unfallschutz für betrunkenen Sturz vom Jugendherbergsdach

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 05.10.1995 - 2 RU 44/94

    Unfallversicherungsschutz bei Rauferei während Klassenfahrt

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14
    Im Rahmen der Schülerunfallversicherung können jedoch auch Umstände bei der Befriedigung persönlicher Bedürfnisse, die sonst grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgenommen sind, in einem inneren Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit stehen, wenn diese Umstände durch die Klassenfahrt bedingt sind (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 34).

    Deshalb kann Versicherungsschutz auch bei durch Rangeleien und Raufereien verursachten Verletzungen bestehen (vgl. hierzu BSG SozR 2200 § 548 Nr. 48 und SozR 3-2200 § 539 Nr. 34).

    Eine ständige Aufsicht durch begleitende Lehrer "rund um die Uhr" ist nicht möglich (BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 34; BSG, Urteil vom 07.11.2000, a. a. O.).

  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 50/76
    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14
    Bereits für den Versicherungsschutz von jugendlichen Arbeitnehmern hat das BSG die für erwachsene Beschäftigte geltenden Maßstäbe modifiziert und - ohne Anwendung einer schematischen Altersbegrenzung - im Anschluss an die Rechtsprechung des Reichsversicherungsamtes (RVA) als versicherungsrelevanten Umstand z. B. berücksichtigt, ob durch unzureichende Beaufsichtigung oder sonstige Versäumnisse der Betriebsleitung die Jugendlichen in die Lage versetzt wurden, sich bei leichtsinnigen Spielereien besonderen Gefahren auszusetzen (RVA AN 1906, 509; RVA EuM 19, 127; 22, 3; BSG SozR Nr. 68 zu § 542 RVO; BSG, Urteil vom 25.01.1977 - 2 RU 50/76 - juris; Brackmann/Krasney, Handbuch der Sozialversicherung, SGB VII, § 8 Rdnr. 167; Keller in Hauck, SGB VII, § 8 Rdnr. 147; Lauterbach/Schwerdtfeger, UV-SGB VII, § 8 Rdnr 271).

    Kann eine entsprechende konkrete gruppendynamische Situation indes nicht festgestellt werden und ist auch - insbesondere unter Berücksichtigung des Alters der Beteiligten - nicht der natürliche und ungehemmte Spieltrieb, der den Unfall auslösende Faktor, so hat es jedoch bei dem Grundsatz zu bleiben, wonach Versicherungsschutz nicht besteht, wenn sich die betreffende Person zur Unfallzeit rein persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr beeinflussten Bedürfnissen und Belangen widmet wie Essen, Trinken und Schlafen oder einem privaten Spaziergang (vgl. allgemein zu Dienstreisen BSG SozR 4-2200 § 550 Nr. 1 m. w. N.; zu Klassenfahrten BSG SozR Nr. 3 zu § 548 RVO m. w. N. - Schlafen; Urteil vom 25.01.1977 - 2 RU 50/76 - verbotswidriger Privatausflug).

  • BSG, 26.10.2004 - B 2 U 41/03 R

    Schüler-Unfallversicherung - sachlicher Zusammenhang - Klassenfahrt -

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14
    Dass zur Beurteilung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der grundsätzlichen versicherten Tätigkeit "Schüler auf Klassenfahrt" und der Verrichtung zur Zeit des Unfalls ausgehend von den Grundsätzen bei Dienstreisen eine Gesamtbetrachtung vor allem der konkreten gruppendynamischen Situation und des Alters der Beteiligten vorzunehmen ist, hat das BSG auch in seiner jüngsten Entscheidung bestätigt (BSG, Urteil vom 26.10.2004 - B 2 U 41/03 R - SozR 4-2700 § 8 Nr. 7).
  • BSG, 27.06.2000 - B 2 U 22/99 R

    Unfallversicherungsschutz bei der Besorgung von Genußmitteln

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14
    Rauchen ebenso wie der sonstige Konsum von Genussmitteln entspringt weit mehr noch als die Einnahme fester oder flüssiger Nahrung persönlichen Angewohnheiten (vgl. BSG SozR Nr. 27 zu § 543 RVO; SozR Nr. 15 zu § 550 RVO; SozR 3-2200 § 548 Nr. 38), so dass ein Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit nur beim Nachweis besonderer Umstände angenommen werden kann (BSG, Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R - juris).
  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 43/02 R

    Arbeitsunfall - Dienstreise - Unterkunft - Weg - Nahrungsaufnahme

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14
    Kann eine entsprechende konkrete gruppendynamische Situation indes nicht festgestellt werden und ist auch - insbesondere unter Berücksichtigung des Alters der Beteiligten - nicht der natürliche und ungehemmte Spieltrieb, der den Unfall auslösende Faktor, so hat es jedoch bei dem Grundsatz zu bleiben, wonach Versicherungsschutz nicht besteht, wenn sich die betreffende Person zur Unfallzeit rein persönlichen, von der versicherten Tätigkeit nicht mehr beeinflussten Bedürfnissen und Belangen widmet wie Essen, Trinken und Schlafen oder einem privaten Spaziergang (vgl. allgemein zu Dienstreisen BSG SozR 4-2200 § 550 Nr. 1 m. w. N.; zu Klassenfahrten BSG SozR Nr. 3 zu § 548 RVO m. w. N. - Schlafen; Urteil vom 25.01.1977 - 2 RU 50/76 - verbotswidriger Privatausflug).
  • BSG, 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R

    Kein Unfallversicherungsschutz bei Arbeitsunfall wegen eigenwirtschaftlicher

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14
    Rauchen ebenso wie der sonstige Konsum von Genussmitteln entspringt weit mehr noch als die Einnahme fester oder flüssiger Nahrung persönlichen Angewohnheiten (vgl. BSG SozR Nr. 27 zu § 543 RVO; SozR Nr. 15 zu § 550 RVO; SozR 3-2200 § 548 Nr. 38), so dass ein Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit nur beim Nachweis besonderer Umstände angenommen werden kann (BSG, Urteil vom 20.02.2001 - B 2 U 6/00 R - juris).
  • BSG, 31.03.1981 - 2 RU 29/79

    Unfall auf dem Schulweg - Arbeitsunfall - Besorgung für den Unterricht

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14
    Außerhalb dieses Verantwortungsbereichs besteht in der Regel kein Versicherungsschutz auch bei Verrichtungen, die durch den Schulbesuch wesentlich bedingt sind und ihm deshalb an sich nach dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung zuzuordnen wären (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 16; SozR 2200 § 548 Nr. 55).
  • BSG, 25.01.1977 - 2 RU 23/76

    Versicherungsschutz - Unterbrechung des Schulweges - Entzünden von Chemikalien

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14
    Diese Rechtsprechung hat das BSG auch auf die nach § 539 Abs. 1 Nr. 14 b) RVO versicherten Schüler bei Unfällen angewandt, die sich während des erlaubten Aufenthalts der Schüler im Schulbereich ereignen und auf Spielereien beruhen, weil von der Schule gerade in Bezug auf den Spiel- und Nachahmungstrieb der Schüler zusätzliche Gefahren ausgehen, die im Rahmen des Unfallversicherungsschutzes Berücksichtigung finden müssen (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 26).
  • BSG, 20.05.1976 - 8 RU 98/75

    Unfallversicherungsschutz - Fahrschüler - Spielereien mit Sprengkörpern

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14
    Denn in einem solchen Fall kann sich der jugendliche Spiel- und Nachahmungstrieb weitaus ungehemmter entfalten, als wenn die jungen Leute auf die Arbeitsplätze der erwachsenen Beschäftigten verteilt werden (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 14).
  • BSG, 25.02.1993 - 2 RU 11/92

    Auslandsaufenthalt - Schule

    Auszug aus LSG Baden-Württemberg, 25.09.2014 - L 6 U 2085/14
    Darüber hinaus zu berücksichtigen ist, dass der Schutzbereich der "Schüler-Unfallversicherung" enger ist als der Versicherungsschutz von Beschäftigten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII, weil er auf den organisatorischen Verantwortungsbereich der Schule beschränkt ist (st. Rspr. BSG SozR 2200 § 539 Nr. 16; SozR 3-2200 § 539 Nr. 22, 34).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 29.11.2006 - L 9 U 77/05

    Anerkennung und Entschädigung eines Schulunfalls als Arbeitsunfall im Sinne der

  • BSG, 22.02.1973 - 2 RU 150/70

    Verteilung der Entschädigungslast nach Reichsversicherungsordnung (RVO). -

  • BSG, 30.10.1979 - 2 RU 60/79

    Tätliche Streitigkeiten zwischen Schülern - Versicherungsschutz - Schulbesuch

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 207/59
  • BSG, 31.03.1976 - 2 RU 287/73
  • LSG Baden-Württemberg, 14.12.2021 - L 9 U 180/20

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

    Der Sachverhalt, den das LSG Baden-Württemberg mit Urteil vom 25.09.2014 (L 6 U 2085/14) entschieden habe, unterscheide sich wesentlich von dem hier vorliegenden Sachverhalt.

    Es sei zweifelhaft, ob ein 17½-jähriger einem "natürlichen und ungehemmten Spieltrieb" noch unterliege (mit Verweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2014, a.a.O., juris Rn. 23).

    Ebenso sei es kein Merkmal gruppenspezifischer Dynamik und alterstypischer mangelnder Einsichtsfähigkeit, dass zunehmende Alkoholisierung Hemmschwellen und Gefahrbewusstsein absenke und übersteigerte Selbsteinschätzung fördere (mit Verweis auf LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.09.2014 - L 6 U 2085/14 -, juris Rn. 25).

    Der Auffassung der Beklagten, Versicherungsschutz sei insbesondere deshalb ausgeschlossen, weil das Handeln des Klägers nicht als Ausfluss eines typischen Gruppenverhaltens von Jugendlichen, sondern als individuelle Fehlentscheidung anzusehen sei (jugendtypisches Gruppenverhalten etwa verneint in Entscheidungen des LSG Baden-Württemberg, Urteile vom 05.12.2006 - L 9 U 781/05 -, juris Rn. 28 und vom 25.09.2014 - L 6 U 2085/14 -, juris Rn. 24 und des LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11.06.2020 - L 3 U 4/17 -, juris Rn. 53 < "Loksurfen" auf dem Heimweg von der Schule>), vermag sich der Senat nicht anzuschließen: Die Idee, wegen der Beaufsichtigung des Flurs über das Dach zurückzukommen, erscheint dem Senat nicht derart "völlig vernunftwidrig" oder "völlig unverständlich" im Sinne der oben dargelegten Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 20.05.1976 - 8 RU 98/75 -, juris Rn. 24), dass die versicherte Tätigkeit für den Kausalverlauf nicht mehr als wesentlich angesehen werden kann.

  • BSG, 10.03.2015 - B 2 U 245/14 B
    L 6 U 2085/14 (LSG Baden-Württemberg).
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